Einleitung


Das EU-Projekt EMEEES

Die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hat einen Rahmen geschaffen, um die Endenergieeffizienz in der EU zu erhöhen. Die EU-Richtlinie setzt indikative Energieeinsparungsziele für die Mitgliedstaaten. Das generelle nationale Energieeinsparungsziel im Jahr 2016 beträgt 9% des jährlichen Durchschnittsverbrauchs. Zur Umsetzung der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienzaktionspläne (NEEAP) der Kommission vorlegen, bei denen die geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu setzen sind.

Für die Evaluierung der Energieeinsparungen soll, laut Richtlinie 2006/32/EG, ein harmonisiertes Berechnungsmodell mit einer Kombination von Top-down und Bottom-up Berechnungsmethoden verwendet werden. Unter Bottom-up Methoden sind Berechnungen zu verstehen, die die Energieeinsparungen, die mit einer bestimmten Maßnahme erzielt werden, messen oder schätzen. Die berechneten Einsparungen (in kWh, Joules oder kg Öl-Äq.) werden mit Energieeinsparungen aus anderen Maßnahmen zusammengerechnet. Unter Top-down Methoden sind Berechnungen zu verstehen, die eine hoch aggregierte Durchschnittbetrachtung der Energieeinsparungen ermöglichen (keine Messung oder Schätzung auf detaillierter Ebene). Bei der Berechnung müssen exogene Faktoren wie Gradtage, strukturelle Veränderungen, veränderter Produkt-Mix usw. bereinigt werden.

Das Projekt EMEEES („Evaluation and Monitoring for the EU Directive on Energy End-Use Efficiency and Energy Services“) unterstützt die Europäische Kommission dabei, harmonisierte Methoden für das Monitoring und die Evaluierung dieser Endenergieeinsparungen zu entwickeln. Harmonisierte Methoden werden der Europäische Kommission die Evaluierung und den Vergleich von den nationalen Energieeffizienzaktionsplänen (NEEAP) der Mitgliedstaaten ermöglichen und die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten vereinfachen.

Das Projekt EMEEES wird durch das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie koordiniert.

Die Österreichische Energieagentur (AEA) ist der Österreichische Projektpartner von EMEEES. Die Teilnahme am Europäischen Prozess erlaubt es der AEA die gemeinsamen Entwicklungen mitzugestalten.

Die wichtigste Ergebnisse von EMEEES werden wie folgt sein:
  • Harmonisierte Berechnungsmethoden für Bottom-up- und Top-down-Evaluierung der Energieeinsparungen
  • Kombinationen von Top-down- und Bottom-up-Evaluierungsmethoden
  • Vorschlag für die Struktur und Methodik der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAPs)
  • Vorschlag für eine Methodik zur Bewertung der eingereichten NEEAPs
Als erstes Ergebnis hat das Projekt eine Berichtsvorlage entwickelt, die die Mitgliedstaaten bei der Erstellung der nationalen Energieeffizienzpläne (NEEAP) unterstützt. Die Vorlage ist auf der Internetseite unter NEE Action Plans zum Download verfügbar.


Erster Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP) der Republik Österreich

Der erste Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP) der Republik Österreich wurde an die Europäische Kommission Ende Juni 2007 übermittelt.

Einsparrichtwert

Der erste NEEAP enthält die Vorgabe des nationalen Energieeinsparzieles für das Jahr 2016 sowie des Zwischenzieles für das Jahr 2010. Das nationale Energieeinsparungsziel im Jahr 2016 beträgt 9% des jährlichen Durchschnittsverbrauchs. Die Basis für die Berechnung des jährlichen Durchschnittsverbrauchs Österreichs sind die nationalen Endenergiemengen 2001–2005 der Energiebilanz Österreich der Bundesanstalt Statistik Österreich. Aus der Energiebilanz Österreich werden für die Berechnung des jährlichen Durchschnittsverbrauchs jene Endenergiemengen herangezogen, die an „Endkunden“ verkauft werden. Davon werden gemäß Richtlinie (für 2001–2005) ausgenommen:

  • Flugzeugtreibstoffe
  • Gemeldete Endenergieträger der Streitkräfte
  • Endenergieeinsätze aller Unternehmensstandorte mit Anlagen lt. Emissionshandelsrichtlinie (89 Standorte in Österreich)
  • Energieumwandlungssektor sowie dessen Eigenverbrauch
  • Hilfsenergie zur sowie Verluste der Energieverteilung zu Endkunden

Daraus ergibt sich im Zeitraum 2001 bis 2005 ein jährlicher Durchschnittsverbrauch von 893,4 PJ. Dementsprechend wurden für Österreich im ersten NEEAP folgende Energieeinsparrichtwerte festgelegt:

  • Einsparrichtwert 2010: 2% des jährliches Durchschnittsverbrauchs = 17,9 PJ
  • Einsparrichtwert 2016: 9% des jährliches Durchschnittsverbrauchs = 80,4 PJ

Nationaler Katalog der Energieeffizienzmaßnahmen

Ferner enthält der erste NEEAP einen nationalen Katalog der Energieeffizienzmaßnahmen. Dieser Katalog stellt alle von Bund und Ländern festgelegten Maßnahmen zusammen. Bei allen angeführten Maßnahmen handelt es sich entweder um bereits beschlossene oder bereits budgetierte Energieeffizienzmaßnahmen.

Der nationale Katalog Österreichs umfasst folgende Bereiche:

  • Maßnahmen im Bereich privater Haushalte
  • Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Dienstleistungssektors
  • Maßnahmen im Bereich des privaten Dienstleistungssektors
  • Maßnahmen im Bereich des produzierenden Sektors und der Landwirtschaft
  • Maßnahmen im Bereich des Transportsektors
  • Sektorübergreifende und übergeordnete Maßnahmen

Die wesentlichen Maßnahmen von Bund und Ländern, die im Katalog enthalten sind, sind wie folgt:

  • Wohnbauförderung
  • Umweltförderung im Inland
  • Bundesgebäudecontracting bzw. in Landesgebäuden
  • Kesseltauschförderungen
  • Förderungen der Solarthermie, Fotovoltaik, Wärmepumpen und Fernwärme
  • Maßnahmen in der öffentlichen Beschaffung
  • Energiebuchhaltung
  • Stärkere Verbreitung verbrauchsarmer und umweltfreundlicher Antriebstechnologien/Fahrzeuge
  • Maßnahmen zur Attraktivierung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs
  • Raumordnung
  • Energieberatung und Informationskampagnen inkl. klima:aktiv und Länderaktivitäten
  • Energieetikettierungsprogramme (Energieausweis für Gebäude, Labelling bei Geräten etc.)
  • Übergeordnete Maßnahmen aus Österreichs Nationaler Klimastrategie 2007
  • Nationaler Klima- und Energiefonds (KLI.EN)

Freiwillige Vereinbarungen

Als Teil des ersten NEEAPs sind freiwillige Vereinbarungen vorgesehen. Die freiwillige Vereinbarungen mit den Energieversorgern, Energiehändlern bzw. deren Verbänden sind aber noch abzuschließen. Zurzeit laufen Gespräche mit mehreren Verbänden.

Um die Richtlinie 2006/32/EG auf Bundesseite umzusetzen, muss eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen werden. Zurzeit ist die Vereinbarung in Diskussion bei den Bundesländern. Nach Freigabe durch die Bundesländer können das entsprechende Begutachtungsverfahren und die Vorbereitungen für die parlamentarische Beschlussfassung beginnen.


Dokumente


Nationaler Workshop



Der EMEEES-Workshop "Entwicklung von harmonisierten Methoden zur Messung von Energieeinsparungen im Kontext der Energieeffizienzrichtlinie" hat in Wien am 22.01.2008 stattgefunden.

Ort:
InterCityHotel Wien
Mariahilfer Straße 122/Ecke Kaiserstraße
1070 Wien
Österreich

Ziel:
Das Ziel des EMEEES-Workshops besteht in der Diskussion der Anforderungen, welche die EU-Richtlinie für die Evaluierung der Energieeinsparungen setzt, sowie in der Präsentation von bereits im Projekt entwickelten Methoden zu Monitoring und Verifizierung der Energieeinsparungen im Sinne der Richtlinie.

Tagesordnung

10:00: Begrüßung

10:15: Vorstellung des Projektes EMEEES

10:45: Die Energieeffizienzrichtlinie 2006/32/EG

  •  Ziel
  •  Begriffsdefinitionen
  •  Methoden (Bottom-up und Top-down)

12:00: Mittagspause

13:00: Präsentation und Diskussion von ausgewählten Methoden

15:00: Kaffeepause

15:30: Präsentation und Diskussion von ausgewählten Methoden

16:30: Zusammenfassung und Schlussfolgerung

17:00: Ende des Workshops


Die Präsentationen des Workshops sind zum Download verfügbar:
 


 

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